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Plastikabgabe nun auch in Deutschland – das EWKFondsG
Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) v. (BGBl 2023 I Nr. 124) hat die Bundesregierung die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie EU 2019/904 in nationales Recht umgesetzt. Damit wird beim Umweltbundesamt ein Einwegkunststofffonds begründet, der durch Sonderabgaben der Hersteller im Sinne des Gesetzes befüllt werden wird. Aus diesem Fonds werden auf Antrag Kosten erstattet, die Entsorgern durch Maßnahmen zur Vermeidung und Entfernung der betroffenen Einwegkunststoffprodukte aus der Umwelt entstehen.
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Betroffene Unternehmen und anspruchsberechtigte Entsorger
Abgabeverpflichtet sind in- und ausländische Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte i. S. des EWKFondsG. Hierzu zählen neben Produzenten auch Befüller, Verkäufer und Importeure, die die Produkte gewerbsmäßig erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen. Online-Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister müssen ihre Nutzer auf ordnungsgemäße Registrierung überprüfen und das Inverkehrbringen der Produkte nichtregistrierter Hersteller unterbinden. Anspruchsberechtigt auf Erstattungen aus dem EWKFonds sind öffentlich-rechtliche ...