Sittliche Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt zwischen Partnern einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft?
Leitsatz
Eine sittliche Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt zwischen Partnern einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft volljähriger Personen kommt nur in Betracht, wenn die Bedürftigkeit eines Partners gemeinschaftsbedingt ist und besondere Umstände vorliegen, die die Unterhaltsgewährung bei Würdigung der gesamten Umstände als unausweichlich erscheinen lassen (Fortführung der , BFHE 158, 431, BStBl II 1990, 294, und vom III R 102/87, BFHE 160, 519, BStBl II 1990, 886).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 518 BFH/NV 1991 S. 44 Nr. 7 OAAAA-93684
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