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Kindergeld | Gemeinsamer Haushalt von Eheleuten im Ausland (FG)
Zwischen verheirateten, nicht
getrennt lebenden Ehegatten liegt auch bei erwerbsbedingten längeren
Abwesenheiten des Ehemannes zwischen den Ehegatten ein gemeinsamer Haushalt i.
S. des
§ 64 Abs. 2
Satz 2 EStG vor, wenn beide Ehegatten materiell und/oder
immateriell zur Förderung der Familiengemeinschaft beitragen und eine familiäre
Bindung besteht ().
Sachverhalt: Streitig ist die Festsetzung von Differenzkindergeld für das Kind S, geb. , für den Zeitraum September 2012 bis Dezember 2014, Januar und Februar 2016, sowie für das am geborene Kind H für Januar und Februar 2016.
Die Klägerin lebte im Streitzeitraum mit ihren beiden Töchtern in Bulgarien. Der Vater der Kinder ist mit der Klägerin seit dem 2011 verheira...