Policendarlehen nur bei tatsächlicher betrieblicher Verwendung der Darlehensvaluta für den Betrieb der Personengesellschaft Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters
Leitsatz
Nimmt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Darlehen auf und werden die Darlehensmittel auf ein Kontokorrentkonto der Gesellschaft geleitet, so gehört die Darlehensverbindlichkeit zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters, soweit durch die Einzahlung der betriebliche Teil der Kontokorrentschuld der Gesellschaft getilgt wird. In welchem Umfang die Kontokorrentschuld zum Betriebsvermögen gehört, bestimmt sich auch bei Personengesellschaften nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom GrS 2-3/88 (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 505 BFH/NV 1991 S. 62 Nr. 10 TAAAA-93678
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