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Wirtschaftsprüfung | Anpassungen der Prüfungen nach den Strom- und Gaspreisbremsegesetzen (WPK)
Die WPK hat sich am zu den weiteren Fallgruppen geäußert, die mit dem "Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes" eingeführt wurden.
Hintergrund: Mit dem "Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes" (BGBl. I Nr. 202, verkündet am ) wurden weitere Fallgruppen eingeführt, nach denen Prüfungen durch einen WP/vBP erforderlich werden.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
§ 11a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 Nr. 2 StromPBG
Einführung der Prüfung der Energiebeschaffungskosten der Schienenbahn und Angaben zu den Strommengen nach § 6 Satz 2 Nr. 3 a) oder b) StromPBG und zu den durchschnittlichen Kosten nach § 11a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StromPB...