Bilanzsteuerrechtliche Behandlung einer bedingt rückzahlbaren "Einlage" bei Bausparkassen
Leitsatz
1. Wird eine vom Bausparer bei Vertragsabschluß erhobene "Einlage" bei Darlehensverzicht an den Bausparer zurückgezahlt und bei Inanspruchnahme des Darlehens mit einer in diesem Zeitpunkt entstehenden, gleich hohen "Abschlußgebühr" verrechnet, so ist bei der Bausparkasse im Jahr des Vertragsabschlusses eine Rückstellung wegen ungewisser Verbindlichkeiten zu bilden.
2. Bei der Bewertung der Rückstellung sind die tatsächlichen "Einlage"-Rückzahlungen in der Vergangenheit zu berücksichtigen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 479 BFH/NV 1991 S. 24 Nr. 5 KAAAA-93668
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