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OLG Hamm Urteil v. - 11 U 148/22

Gesetze: BNotO § 19; BGB § 2347; BeurkG § 17; ZPO § 256; HöfeO § 12; HöfeO § 13

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Haftung einesNotars, der einen wegen eines Verstoßes gegen § 2347 BGB unwirksamen Pflichtteilsverzichtsvertrag beurkundet, und zur Frage, wann hieraus dem Erben ein Schaden entsteht, so dass die 10jährige, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist beginnt.

Fundstelle(n):
ErbBstg 2023 S. 301 Nr. 12
NAAAJ-45772

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