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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 32 AS 142/23 B PKH

Gesetze: § 16 SGB II; § 16b SGB II; § 22 SGB III; § 5 Abs 5 SGB II

Leitsatz

Leitsatz:

Ob das Leistungsverbot nach § 22 SGB III vor der Einführung von § 5 Abs. 5 SGB II durch das Teilhabestärkungsgesetz vom (BGBl I 2021, 1387) auf das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II anwendbar war, ist nicht abschließend geklärt. Ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil in der Praxis von einem entgegenstehenden „faktischen“ Leistungsverbot aus § 22 SGB III für Rehabilitanden ausgegangen wurde.

Fundstelle(n):
EAAAJ-45762

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