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BFH Urteil v. - VII R 99/89 BStBl 1991 II S. 47

Gesetze: AO 1977 § 37 Abs. 2EStG § 10d

Gläubiger eines Steuererstattungsanspruchs aus Verlustrücktrag gem. § 10d EStG nach Scheidung der Ehe sind die Ehegatten nach einem Verhältnis der von ihnen gezahlten Beträge

Leitsatz

Erzielt ein geschiedener Steuerpflichtiger nach Scheidung der Ehe einen nach § 10d EStG abzugsfähigen Verlust und muß dieser Verlust im Wege des Verlustrücktrags in einem Veranlagungszeitraum abgezogen werden, für den die früheren Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt worden sind, so steht ein sich daraus ergebender Erstattungsanspruch den Ehegatten nach dem Verhältnis der Beträge zu, in dem die Steuer für Rechnung eines jeden von ihnen an das FA gezahlt worden war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 47
BFH/NV 1991 S. 1 Nr. 1
WAAAA-93664

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