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Handelsvertreter | Außerordentliche Vertragskündigung
Eine unzulässige Beschränkung der Kündigungsfreiheit des Handelsvertreters (§ 89a Abs. 1 Satz 2 HGB) kann auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen. Unter welchen Voraussetzungen die Nachteile von solchem Gewicht sind, dass eine unzulässige Beschränkung des Kündigungsrechts vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls.
Hier kommt es insbesondere auf die Höhe der ggf. zurückzuerstattenden Zahlungen und den Zeitraum an, für den sie zu erstatten sind. Die Gewährung eines variablen Darlehens an den Handelsvertreter, welches monatlich mit Provisionsforderungen verrechnet werden soll, ist, sofern dieses nicht zur Deckung eines besonderen Kreditbedarfs des Handelsvertreters dient, der Gewährung eines monatlichen Provisionsvorschusses mit entsprechender Verrec...