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BFH Urteil v. - V R 117/85 BStBl 1991 II S. 466

Gesetze: FGO § 90 Abs. 2FGO § 155ZPO §§ 128, 244, 249 Abs. 3

Erlaß und Bekanntgabe des Revisionsurteils nach Tod des Prozeßbevollmächtigten

Leitsatz

Stirbt im Revisionsverfahren der Prozeßbevollmächtigte nach dem Verzicht auf mündliche Verhandlung, so kann das Urteil trotz der Unterbrechung des Verfahrens erlassen und bekanntgemacht werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 466
BFH/NV 1991 S. 36 Nr. 6
IAAAA-93660

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