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BFH Urteil v. - VIII B 83/90 BStBl 1991 II S. 463

Gesetze: FGO § 64 Abs. 1 Satz 1

Durch Telefax von privaten Fernkopierstellen übermittelte Klage genügt der Schriftform des § 64 FGO

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß eine durch Telefax (Telekopie) dem FG übermittelte Klageschrift auch dann dem Formerfordernis des § 64 Abs. 1 Satz 1 FGO genügt, wenn die Telekopie nicht von einem Fernkopieranschluß der Deutschen Bundespost oder des Prozeßbevollmächtigten des Klägers, sondern von dem privaten Fernkopieranschluß eines Dritten abgesandt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 463
BFH/NV 1991 S. 44 Nr. 7
RAAAA-93657

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