Kommunalabgabenrecht
2024
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Kommunalabgabenrecht – Das Wichtigste in Kürze
Zu § 2 (Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben)
Vom Verwaltungsgericht Braunschweig ist klargestellt worden, dass die Erhebung einer Vorausleistung im Regelfall nicht mehr in der Beitragssatzung geregelt werden muss, wenn das Kommunalabgabengesetz des Landes dies schon tut. Außerdem wird in der neuen Ergänzungslieferung der Abgabemaßstab konkretisiert und nunmehr auch die Änderung der Frist für die Geltendmachung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen berücksichtigt.
(bearbeitet von Ralf Höhne)
Zu § 3 (Steuern)
Eingearbeitet wurden vor allem die Fortschreibung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Wettbürosteuer und anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht im Bereich der Aufwandsteuern. Darüber hinaus wurden kleinere Aktualisierungen vorgenommen.
(bearbeitet von Angela Henke)
Zu § 4 (Gebühren [Allgemeines])
Die Ergänzungen berücksichtigen insbesondere die jüngere Rechtsprechung mit Bedeutung für den Gebührenbegriff. Zu nennen sind die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Ungültigkeit der Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg sowie zur Gebührenpflicht des Veranstalters für Polizeiaufwand bei Bund...