Kommunalabgabenrecht
2025
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Das Wichtigste der 72. Ergänzungslieferung in Kürze
Zu § 6 (Besonderheiten des Benutzungsgebührenrechts in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt)
Überarbeitet wurden u. a. die Kommentierungen zur GbR als Gebührenschuldnerin (Rn. 718d), zur satzungsrechtlichen Fälligkeitsregelung (Rn. 722), zu Kalkulationsgrundsätzen bei Mitbenutzung einer öffentlichen Einrichtung durch einen anderen Ver- bzw. Entsorgungsträger (Rn. 739a) und zu Einzelheiten der satzungsrechtlichen Ausgestaltung des Quadratwurzelmaßstabs im Straßenreinigungsgebührenrecht (Rn. 763c).
(bearbeitet von Ulf Lichtenfeld)
Zu § 6 (Besonderheiten des Benutzungsgebührenrechts in Rheinland-Pfalz)
Im Zuge des Wechsels in der Kommentierung der Besonderheiten des Benutzungsgebührenrechts in Rheinland-Pfalz erfolgte eine umfassende Aktualisierung unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung. Das OVG Rheinland-Pfalz hat insbesondere entschieden, dass es zulässig ist, bei der Abgeltung der für die Schmutzwasserbeseitigung anfallenden laufenden Kosten Benutzungsgebühren, Grundgebühren nach Wohneinheiten und Einwohnergleichwerten sowie wiederkehrende Beiträge nebeneinander zu erheben.
(bearbeitet von Alexander Eichhorn)