Gesetze: FGO § 33 Abs. 1 Nr. 4Gesetz zur Rückzahlung der Investitionshilfeabgabe vom (BGBl I 1984, 1493) Gesetz zur Rückzahlung der Investitionshilfeabgabe vom (BGBl I 1984Gesetz zur Rückzahlung der Investitionshilfeabgabe vom (BGBl I 1984, 1493) 1493) § 1 Abs. 2Gesetz zur Rückzahlung der Investitionshilfeabgabe vom (BGBl I 1984, 1493) § 2InvHG § 1InvHG § 6BVerfGG § 79 Abs. 2
Keine Verzinsung des Investitionshilfeabgabe-Rückerstattungsanspruchs, wenn Festsetzung unanfechtbar; Finanzrechtsweg für derartige Verzinsungsansprüche nach Bereicherungsgrundsätzen
Leitsatz
1. Für die gerichtliche Geltendmachung der Verzinsung des Anspruchs auf Rückerstattung der Investitionshilfeabgabe (InvHG vom , BGBl I 1982,1857, geändert durch Gesetz vom , BGBl I 1983,1532) nach Bereicherungsgrundsätzen ist der Finanzrechtsweg gegeben.
2. Ein Anspruch auf Verzinsung der Forderung auf Rückerstattung der gezahlten Investitionshilfeabgabe ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn die Festsetzung der Abgaben unanfechtbar geworden ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 422 BFH/NV 1991 S. 26 Nr. 5 AAAAA-93641
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