Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG München | Ansatz von Gewinnen und Verlusten aus Fremdwährungsgeschäften
Der Kläger war Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft mit Sitz in Hamburg, die Eigentümerin einer fremdvermieten Büroimmobilie in London war. Diese wurde im Jahr 2009 erworben und im November 2015 wieder veräußert. Sowohl der Erwerb als auch die Veräußerung der Immobilie, wie auch die Ausschüttungen aus der Gesellschaft, valutierten grds. in britischen Pfund. Die Gesellschafter hatten allerdings ein Wahlrecht, die Ausschüttungen in Euro zu verlangen. Im Januar 2016 wurde beschlossen, die Gesellschaft zu liquidieren. Hierbei wurde dem Kläger der zur Überweisung anstehende Betrag in GBP mitgeteilt, dieser machte von seinem Wahlrecht, die Ausschüttung in Euro zu verlangen, Gebrauch und bezog Ende Januar 2016 die Ausschüttung. In der Einkommensteuer...