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BFH Urteil v. - VIII R 142/85 BStBl 1991 II S. 401

Gesetze: EStG 1971 § 15 (Abs. 1) Nr. 2AO 1977 § 140AO 1977 § 141 Abs. 1 Satz 1AO §§ 160, 161FGO § 48 Abs. 1 Nr. 3FGO §§ 65, 119 Nr. 3ZPO § 246

1. Personenhandelsgesellschaft auch für Sonderbetriebsvermögen ihrer Gesellschafter buchführungspflichtig - 2. Wertpapiere des Gesellschafters einer KG nur bei Aufnahme in die Buchführung der KG gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz

1. Die Buchführungspflicht für Sonderbetriebsvermögen obliegt nicht dem einzelnen Gesellschafter, sondern der Personenhandelsgesellschaft.

2. Wertpapiere, die dem Gesellschafter einer KG gehören, können in der Regel mangels hinreichender Dokumentation des Widmungswillens nicht dem gewillkürten Sonderbetriebsvermögen zugerechnet werden, wenn die Wertpapiere nicht in die Buchführung der KG aufgenommen worden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 401
BFH/NV 1991 S. 2 Nr. 1
BAAAA-93632

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