Gesetze: EStG 1985 § 3 Nr. 63EStG 1985 § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. aAO 1977 § 13
Im alten Bundesgebiet unbeschränkt steuerpflichtiger selbständiger Handelsvertreter hatte in der ehemaligen DDR oder in Berlin (Ost) keinen "ständigen Vertreter", wenn er selbst dort für sein eigenes Unternehmen tätig wurde
Leitsatz
Ein in der Bundesrepublik Deutschland (altes Bundesgebiet) unbeschränkt steuerpflichtiger, selbständiger Handelsvertreter hatte keinen "ständigen Vertreter" in der ehemaligen DDR oder im ehemaligen Berlin (Ost), wenn er dort nur in eigener Person für sein Unternehmen tätig wurde.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 395 BFH/NV 1991 S. 25 Nr. 5 KAAAA-93629
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