Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuerabzug: Verfahren, Merkmale und Ermittlung
Das neue Ausbildungsjahr hat begonnen bzw. beginnt in Kürze. Viele Auszubildende halten bald ihren ersten „Gehaltszettel“ in der Hand. So schön der Bruttobetrag auch aussieht, viele sind enttäuscht, wenn sie den Überweisungsbetrag am Ende sehen. Einen Teil der Abzüge machen die steuerlichen Abzugsbeträge aus. Was es damit genau auf sich hat, wird im Folgenden erläutert.
Begriff der Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart. Sie ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Ihre Rechtsgrundlagen finden sich daher im Einkommensteuergesetz (EStG). Zusätzlich gibt es die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) sowie die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV).
Als Quellensteuer erfolgen der Einbehalt und die Abführung direkt an der Quelle. Schuldner der Lohnsteuer ist nach § 38 Abs. 2 EStG der Arbeitnehmer. Der inländische Arbeitgeber hat die Aufgabe, die Lohnsteuer vom Bruttolohn einzubehalten und für Rechnung des Arbeitnehmers an das Finanzamt abzuführen.
Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird die einbehaltene Lohnsteuer wie eine Vorauszahlung behandelt und auf die festzusetzende Einkommensteuer angerechnet.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
zu versteuerndes Einkommen
| |
→ | tarifliche Einkommensteuer |
– | Steuerermäßigungen |
= | festzusetzende Einkommensteuer |
– | Vorauszahlungen, u. a. Lohnsteuer |
= | zu zahlende Steuer bzw. Ste... |