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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 3 AS 3160/21

Gesetze: SGB II § 67 Abs. 1; SGB II § 67 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Anwendungsbereich von § 67 Abs. 1, Abs. 2 SGB II ist nicht auf bestimmte Personenkreise wie Kleinunternehmer, Solo-Selbständige oder Personen, deren Antragstellung beim SGB II-Träger eine unmittelbare kausale Verknüpfung mit Auswirkungen der Pandemie aufweist, beschränkt.

2. Erhebliches Vermögen gem. § 67 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB II ist ein Betrag von mehr als 60.000 € für Alleinstehende.

Fundstelle(n):
FAAAJ-45231

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