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StuB Nr. 15 vom Seite 629

Aktuelles zur Schätzung bei Außenprüfungen

StB Michael Seifert

Bei der Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu beachten. Die GoB enthalten formelle und materielle Anforderungen an die Führung von Büchern und Aufzeichnungen. Formelle Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den §§ 238 ff. HGB für Kaufleute und aus den §§ 145-147 AO sowie aus § 22 UStG i. V. mit § 62 UStDV für alle Unternehmer.