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Berufsrecht | Anhebung der Ausbildungsvergütung ab (StBKammer)
Ab dem
dürfen
für alle Ausbildungsverhältnisse – also auch für solche, die vor dem
geschlossen wurden – bestimmte Mindestvergütungssätze nicht
unterschritten werden. Hierauf macht die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
aktuell aufmerksam.
Zum gelten folgende durch den Vorstand der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe festgelegten Ausbildungsvergütungsätze:
1. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
2. Ausbildungsjahr 1.200,00 €
3. Ausbildungsjahr 1.300,00 €