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Online-Nachricht - Montag, 31.07.2023

Berufsrecht | Anhebung der Ausbildungsvergütung ab (StBKammer)

Ab dem dürfen für alle Ausbildungsverhältnisse – also auch für solche, die vor dem geschlossen wurden – bestimmte Mindestvergütungssätze nicht unterschritten werden. Hierauf macht die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe aktuell aufmerksam.

Zum gelten folgende durch den Vorstand der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe festgelegten Ausbildungsvergütungsätze:

  • 1. Ausbildungsjahr 1.100,00 €

  • 2. Ausbildungsjahr 1.200,00 €

  • 3. Ausbildungsjahr 1.300,00 €

Hinweise

Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen die vorgegebenen Sätze der Ausbildungsvergütung im Einzelfall um bis zu 20 % unterschritten werden.

Als zeitgemäße Alternative zum traditionellen Ausbildungsvertragsformular in Papierform, bietet Ihnen ...

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