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BMF 12.05.2023 III C 3 - S 7492/23/10001: 001, IWB 15/2023 S. 598

BMF | Vereinfachtes Beschaffungsverfahren bei NATO-Hauptquartieren

Das das Verfahren für die Steuerbefreiung nach Art. 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere (NATO-HQ-EA) ergänzt: Für Umsätze, die nach dem ausgeführt wurden bzw. werden, können sich berechtigte Personen der NATO-Hauptquartiere für die Beschaffung von Leistungen bis zu einem Wert von 2.500 € eines eigenen vereinfachten Beschaffungsverfahrens bedienen, das sich nach den vereinfachten Beschaffungsverfahren i. S. des Art. 67 NATOZAbk richtet. Das , NWB IAAAB-41369, das die Steuerbefreiung nach Art. 67 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut regelt, erfährt durch dieses BMF-Schreiben in Rz. 59 und 63 ein Update. Außerdem wird (als Anlage 10a ...