Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel bei Beteiligung an einer Personengesellschaft, die die Drei-Objekt-Grenze nicht überschreitet
Leitsatz
1. Eine Personengesellschaft, die nicht mehr als drei Grundstücksobjekte erwirbt und im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb wieder veräußert, betätigt sich nicht als gewerblicher Grundstückshändler.
2. Dies gilt auch dann, wenn an der Personengesellschaft ein Gesellschafter beteiligt ist, der Gesellschafter einer anderen Personengesellschaft ist, die sich mit dem An- und Verkauf von Grundstücken beschäftigt bzw. der selbst Grundstücke an- und verkauft.
3. Ist eine natürliche Person an mehreren Personengesellschaften beteiligt, die sich mit dem An- und Verkauf von Grundstücken beschäftigen, ohne daß diese Gesellschaften die Drei-Objekt-Grenze überschreiten, so ist die natürliche Person durch die Beteiligung an diesen Personengesellschaften als gewerblicher Grundstückshändler tätig, wenn alle Personengesellschaften und der betreffende Gesellschafter selbst zusammengenommen mehr als drei Objekte an- und verkaufen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 345 BFH/NV 1991 S. 16 Nr. 4 QAAAA-93601
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.