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Die Anwendung der Drei-Tages-Fiktion nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO auch bei planmäßig zustellfreien Tagen?
Das FG Münster hat sich in seinem Urteil v. - 8 K 520/22 E (NWB RAAAJ-42648) mit der Frage der Zugangsvermutung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO (Drei-Tages-Bekanntgabefiktion) auseinandergesetzt. In Abgrenzung zu einer Entscheidung des , NWB XAAAJ-30580; Rev. anhängig, Az. beim BFH: VI R 18/22) teilt das FG Münster nicht die Ansicht, die Drei-Tages-Bekanntgabefiktion sei – unabhängig vom Vortrag des Steuerpflichtigen – „nicht anwendbar (...), wenn nach dem Absendetag innerhalb der Drei-Tages-Frist planmäßig zwei zustellfreie Tage liegen bzw. regelmäßig an einem Werktag keine Postzustellung stattfindet“. Das FG Münster hat die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zugelassen.
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I.
1. Entscheidungserhebliche Frage
[i]Drei-Tages-Fiktion bei planmäßig zustellfreien TagenEntscheidungserheblich war die Frage, ob die Zugangsvermutung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO unabhängig davon entfällt, ob der Empfänger berechtigte Zweifel gegen den nach der Zugangsvermutung berechneten Bekanntgabezeitpunkt erhoben hat, wenn innerhalb der Drei-Tages-Frist planmäßig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bzw. regelmäßig an einem Werktag keine Postzustellung stattfindet. Um be...