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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen (BFH)
Bezieht der Unternehmer Leistungen
für sog. Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum
Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf
der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner
wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind (;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger lud alle Arbeitnehmer der Geschäftsführung zu einem gemeinsamen Kochen im Kochstudio ein. Es nahmen 31 Arbeitnehmer teil, nachdem sich 32 Arbeitnehmer angemeldet hatten. In den Kosten für das Kochen von insgesamt 4.664 € war eine Vorsteuer i. H. von ca. 745 € enthalten, die der Kläger geltend machte. Auf jeden angemeldeten Arbeitnehmer entfielen Kosten i. H. von 145 € (s. ...