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Gewerbliche Abfärbung: Handlungsbedarf bei PV-Anlagen
BMF gewährt erfreuliche, aber knappe Übergangsfrist
Für eine Personengesellschaft gilt die gesetzliche Fiktion, ausschließlich gewerbliche Einkünfte zu versteuern, wenn sie auch solche erzielt (sog. Abfärbung oder Infektion). Durch die rückwirkend zum eingefügte Regelung des § 3 Nr. 72 EStG zur Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen (in der Folge kurz „PV-Anlagen“) konnte diese Abfärbung nach der gesetzlichen Regelung verloren gehen. Das BMF hat nun erfreulicherweise eine Vertrauensschutzregelung erlassen, die bis zum in Anspruch genommen werden kann. Der Beitrag zeigt auf, welche Gesellschaften davon betroffen sind und folglich bis zum Jahresende handeln sollten bzw. müssen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Steuerfreie PV-Anlagen
Mit Wirkung für Einnahmen und Entnahmen, die nach dem erzielt oder getätigt werden (§ 52 Abs. 4 Satz 27 EStG), wurde rückwirkend durch das Jahressteuergesetz 2022 die Steuerbefreiung für bestimmte PV-Anlagen geregelt.
Die Rückwirkung sollte als zulässig einzustufen sein, da sie noch vor dem Ablauf des Veranlagungszeitraums 2022 erfolgt ist. Dennoch bleibt die Problematik, dass den betroffenen Steuerpflichtigen keine Zeit für eine Reaktion verblieben ist. Die Vertrauensschutzregelung ist vermu...