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BFH Urteil v. - VI R 144/87 BStBl 1991 II S. 296

Gesetze: EStG 1982 § 3b

Es liegen keine neben dem Grundlohn gewährten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S. des § 3b EStG vor, wenn sie aus einem einheitlich vereinbarten und gezahlten Gehalt nachträglich herausgerechnet werden

Leitsatz

Es liegen keine neben dem Grundlohn gewährten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S. des § 3b EStG 1982 vor, wenn sie aus einem einheitlich vereinbarten und gezahlten Gehalt nachträglich herausgerechnet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 296
BFH/NV 1991 S. 23 Nr. 5
VAAAA-93579

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