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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 22 | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Verteilung von Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung

Eine Nutzungsvergütung ist im Rahmen der Überschusseinkünfte im Zahlungszeitpunkt zugeflossen. Das gilt auch dann, wenn die Nutzungsüberlassung zwar mehr als fünf Jahre beträgt, die Vertragsdauer aber nicht bestimmt oder bestimmbar ist. Eine Verteilung der Einnahme auf die Vertragsdauer gem. § 11 EStG ist dann nach einem aktuellen Urteil des FG Schleswig-Holstein nicht möglich. Über die Revision muss der Bundesfinanzhof befinden.

Der Bundesfinanzhof muss sich auch mit dem Zufluss von Einnahmen bei Überschusseinkünften befassen – bei einer mehrjährigen Nutzungsüberlassung.

Es geht um § 11 EStG. Da ist – wie Sie wissen – festgeschrieben: Werden Vergütungen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus vereinnahmt, sind sie insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird.

Das Schleswig-Holsteinische FG hat jetzt klargestellt: Diese Regelung greift nicht, wenn die Nutzungsüberlassung zwar mehr als fünf Jahre beträgt, die Vertragsdauer aber nicht bestimmt ist oder nicht bestimmbar ist. Eine Verteilung der Einnahme auf die Vertragsdauer ist in diesem Fall nicht möglich. Im Rahmen der Überschusseinkünfte gilt die V...