1. Ob eine Steuer ohne Rechtsgrund gezahlt worden ist, richtet sich regelmäßig nach den der Zahlung zugrunde liegenden Bescheiden 2. Führt eine Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der entrichteten Steuer, so ist eine Zustimmung der Finanzbehörde nicht mehr möglich, nachdem sie berichtigt worden ist
Leitsatz
1. Ob eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist, richtet sich regelmäßig nach den der Steuerzahlung zugrunde liegenden Bescheiden.
2. Führt eine Steueranmeldung zur Herabsetzung der bisher entrichteten Steuer, so ist eine Zustimmung der Finanzbehörde zu dieser Steueranmeldung nicht mehr möglich, nachdem sie berichtigt worden ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 281 BFH/NV 1991 S. 21 Nr. 5 NAAAA-93573
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