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BFH Urteil v. - III R 51/89 BStBl 1991 II S. 27

Gesetze: BerlinFG § 19

Technische Hilfsmittel zur Behebung körperlicher Mängel stets notwendiges Privatvermögen

Leitsatz

Technische Hilfsmittel zur Behebung körperlicher Mängel eines Steuerpflichtigen (hier: Bifokalbrille) sind notwendiges Privatvermögen, auch wenn die Behebung des Mangels zugleich im beruflichen Interesse liegt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 27
CAAAA-93568

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