Voraussetzungen für den Verlustvortrag nach § 10a GewStG, wenn ein Einzelunternehmen aus einer Personengesellschaft hervorgegangen ist
Leitsatz
Der Gewerbeertrag eines Einzelunternehmens, das im Wege der Realteilung aus dem Gewerbebetrieb einer OHG hervorgegangen ist, kann gemäß § 10a GewStG um Verluste der Gesellschaft allenfalls dann (teilweise) gekürzt werden, wenn das Einzelunternehmen im Rahmen der OHG als Teilbetrieb geführt wurde und es auf Grund der Buchführung ohne weiteres möglich ist, diesem Teilbetrieb einen bestimmten Verlust(anteil) sachlich zuzuordnen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 25 BFH/NV 1990 S. 91 Nr. 12 DAAAA-93559
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