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BFH Urteil v. - I R 66/88 BStBl 1991 II S. 249

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2

Überlassung von Betriebsvorrichtungen schließt die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG aus

Leitsatz

Eine die Ausschließlichkeit der Grundstücksverwaltungstätigkeit i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG beeinträchtigende Maßnahme liegt jedenfalls dann vor, wenn die Herstellungskosten der überlassenen Betriebsvorrichtungen mehr als 44 v.H. der Herstellungskosten der überlassenen Gebäude betragen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 249
BFH/NV 1991 S. 16 Nr. 4
TAAAA-93558

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