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Dieselgate | Differenzschaden in "Dieselverfahren" (BGH)
Der u.a. für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kfz mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige III. Zivilsenat des BGH hat am im Anschluss an die Entscheidungen des VIa. Zivilsenats des VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22 zum Differenzschaden im "Dieselverfahren" nach dem entschieden. In seiner Entscheidung hat er sich der Rechtsprechung des VIa. Zivilsenats angeschlossen ().
Sachverhalt und Prozessverlauf: Die Klägerin erwarb im Oktober 2016 von einem Autohaus einen gebrauchten Mercedes-Benz V 250 Edition lang, der mit einem Motor der Baureihe OM 6...