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Mandat | Unzulässige Rechtsberatung durch Steuerberater
Ein Steuerberater, der gegenüber seinem Mandanten vor einem konkreten gesellschaftsrechtlichen Hintergrund erklärt, dass die Verschmelzung einer Komplementär-GmbH auf die KG „zivilrechtlich leider nicht möglich ist, da das Umwandlungsgesetz ein Fortbestehen des übernehmenden Rechtsträgers, also der KG, voraussetzt, was bei diesem Vorgehen nicht der Fall wäre“, erbringt eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung ohne die erforderliche Erlaubnis.
Erfolgreich einstweiligen Rechtschutz beantragt hat auf der Grundlage des UWG ein Rechtsanwalt und Steuerberater gegen eine Steuerberatungsgesellschaft sowie einen bei der Gesellschaft beschäftigten Steuerberater. Bei der durch diesen erbrachten Rechtsberatung außerhalb des Steuerrechts handelte es sich nach Ansicht des Gerichts nicht um eine zulässige Neb...