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OLG Hamm Beschluss v. - 10 W 71/22

Gesetze: ZPO § 485; BGB § 2314

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Pflichtteilsberechtigter kann im Wege des selbständigen Beweisverfahrens gem. § 485 ZPO die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrswertes einer im Nachlass vorhandenen Immobilie verlangen. Er ist nicht auf die Erhebung einer Auskunfts- und Wertermittlungsklage gem. § 2314 BGB zu verweisen.

Fundstelle(n):
BAAAJ-44389

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