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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 1 KR 211/21

Gesetze: § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB V; § 229 Abs 1 S 3 SGB V

Leitsatz

Leitsatz:

Die Auszahlung einer Kapitalleistung aus einer als Direktversicherung geführten Lebensversicherung unterliegt als Versorgungsbezug gemäß § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-44368

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