NWB Kommentar Bilanzierung
15. Aufl. 2023
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§ 325a Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland
Graf/Bisle, Besteuerung und Rechnungslegung der britischen „private company limited by shares“ (Limited), IStR 2004 S. 838 und 873; Seibert, Neuordnung des Rechts der Zweigniederlassung im HGB, DB 1993 S. 1705.
I. Die Offenlegungspflicht (Abs. 1 Satz 1)
1. Die betroffenen Unternehmen
1 Angesprochen sind nach der Gesetzesfassung Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem anderen EU-/EWR-Staat. Die förmlichen Bezeichnungen sind in Anhang I zu Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2013/34/EU aufgeführt. Bzgl. der Gesellschaften aus dem EWR-Raum ist ein Typenvergleich mit der Organisationsstruktur der deutschen Kapitalgesellschaft geboten.
Dabei ist indes die in der „Zweigniederlassungsrichtlinie vom “ niedergelegte identische Vorgabe für Zweigniederlassungen von Unternehmen in Drittstaaten nicht beachtet worden. Es handelt sich um eine standortpolitisch motivierte Unterlassung und damit um eine planmäßige Regelungslücke, die nur durch richterliche Fortbildung geschlossen werden könnte.
2Streitig war im Schrifttum lange die Ausdehnung auf „Kap. & Co.“-Gesellschaften (→ § 264a Rz. 5). Unter anderem schien diese Ausdehnung in praktischer Hinsicht zweifelhaft, da die besondere Rechtsstruktu...