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BFH Urteil v. - IV R 17/89 BStBl 1991 II S. 18

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12

Abtretung der Darlehnsforderungen von Gesellschaftern gegen ihre Personengesellschaft an nahe Angehörige unter gleichzeitiger Änderung der Darlehensbedingungen

Leitsatz

Treten Gesellschafter einer Personengesellschaft Darlehensforderungen gegen die Gesellschaft an nahe Angehörige ab und kommt es in Zusammenhang damit zu inhaltlichen Änderungen der Darlehensbedingungen, so sind die Darlehenszinsen Betriebsausgaben, wenn die (geänderte) Darlehensvereinbarung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 18
BFH/NV 1991 S. 2 Nr. 1
KAAAA-93522

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