Einkünfteermittlung nach §§ 21 Abs. 2, 21a EStG bei gemeinsamer Nutzung der gesamten Wohnung durch Eigentümer und andere Person, die ein Nutzungsentgelt zahlt
Leitsatz
Eine Selbstnutzung der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus (§ 21 Abs. 2, 1. Alternative EStG) liegt auch dann vor, wenn der Eigentümer die gesamte Wohnung gemeinsam mit einer anderen Person nutzt. Dem Eigentümer ist in einem solchen Fall der gesamte Nutzungswert der Wohnung zuzurechnen, der auch dann ausschließlich gemäß § 21a EStG zu ermitteln ist, wenn die andere Person ein Entgelt für die Mitnutzung zahlt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 171 BFH/NV 1991 S. 6 Nr. 2 ZAAAA-93517
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