Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer | Keine Zurechnung von Erschließungsmaßnahmen (FG)
Ein Landwirt begründet keinen gewerblichen Grundstückshandel, wenn die Kommune das Erschließungsunternehmen beauftragt und sich der Landwirt diesem gegenüber zur Übernahme der anfallenden Erschließungskosten verpflichtet (,F; 8 K 280/21 E,G; 8 K 328/21 E und 8 K 666/21 E,G; Revisionen anhängig, BFH-Az. VI R 10/23, VI R 11/23, VI R 8/23 und VI R 9/23).
Streitfälle: Die Kläger der jeweiligen Verfahren erzielten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb umfasste jeweils Grundstücksflächen, die innerhalb eines von der örtlichen Kommune neu ausgewiesenen Bebauungsplangebiets lagen. Die Erschließung der jeweiligen Baugebiete erfolgte dadurch, dass die Kommune die Durchführung der Ersch...