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Gewerbesteuer | Keine Zurechnung von Erschließungsmaßnahmen (FG)
Ein Landwirt begründet keinen
gewerblichen Grundstückshandel, wenn die Kommune das Erschließungsunternehmen
beauftragt und sich der Landwirt diesem gegenüber zur Übernahme der anfallenden
Erschließungskosten verpflichtet (,F; 8 K 280/21 E,G; 8 K 328/21 E und 8 K
666/21 E,G; Revisionen anhängig, BFH-Az. VI R 10/23, VI R 11/23, VI R 8/23 und
VI R 9/23).
Streitfälle: Die Kläger der jeweiligen Verfahren erzielten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb umfasste jeweils Grundstücksflächen, die innerhalb eines von der örtlichen Kommune neu ausgewiesenen Bebauungsplangebiets lagen. Die Erschließung der jeweiligen Baugebiete erfolgte dadurch, dass die Kommune die Durchführung der Ersch...