Zur Herstellung der Körperschaftsteuer-Ausschüttungsbelastung bei der Weiterausschüttung von nach § 4 Abs. 1 WBVO begünstigter Einkommensteuer aus dem Betrieb von Wasserkraftwerken
Leitsatz
1. Bei einer Kapitalgesellschaft, die Unternehmen i.S. des § 1 WBVO ist, besteht die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 WBVO in der Ermäßigung eines Teilbetrages der tariflichen Körperschaftsteuer auf die Hälfte, die sich vor Anwendung der Vorschriften des Vierten Teils des KStG 1977 für das zu versteuernde Einkommen ergibt.
2. Die Minderung oder Erhöhung der Körperschaftsteuer gemäß § 27 Abs. 1 KStG 1977 ist keine tarifäre Steuervergünstigung.
3. Gegenstand der Minderung oder Erhöhung der Körperschaftsteuer gemäß § 27 Abs. 1 KStG 1977 ist das Ausschüttungsverhalten unbeschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaften.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 150 BFH/NV 1991 S. 7 Nr. 2 KAAAA-93509
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