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Neues Hinweisgeberschutzgesetz: Besserer Rechtsschutz für „Whistleblower“
Welche Vorgaben Ihre Mandanten jetzt erfüllen müssen und wie Sie sich als Berater positionieren können
Die EU-„Whistleblower“-Richtlinie wurde in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt. Das Gesetz ist am in Kraft getreten und betrifft Mandanten mit mehr als 50 Mitarbeitern. Nutzen Sie es zu Ihrer Positionierung, finden und besetzen Sie Ihre Rolle. Sie können bei der Umsetzung und Auswahl externer Dienstleister unterstützen, aber auch eine eigene Rolle dauerhaft besetzen, sei es als Empfänger der Hinweise oder als Ermittler im Rahmen von Untersuchungen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit dem in Kraft. Mandanten mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen die Vorgaben umsetzen. Sechs Monate nach Inkrafttreten können Bußgelder für die Nichtumsetzung verhängt werden.
Sprechen Sie betroffene Mandanten zügig an – auch solche, die die Mitarbeiteranzahl bald erreichen (könnten).
Entscheiden Sie vor der Kontaktaufnahme darüber, ob Sie bei der Lösungssuche beraten oder eigene Lösungen anbieten.
Ihr Angebot kann die Einrichtung einer Hotline und/oder die Begleitung der weiteren Schritte nach Meldungseingang umfassen.
I. Ausgangslage
1. Gelegenheit oder notwendiges Übel?
Vor der konkreten Umsetzung des HinSchG mus...