Gegenstand des Übereignungsanspruchs bei einem bürgerlich-rechtlich noch zu bildenden (künftigen) Grundstück
Leitsatz
1. Ein der Grunderwerbsteuer unterliegender Anspruch auf Übereignung eines bürgerlich-rechtlich noch zu bildenden Grundstücks setzt voraus, daß die Fläche (Grenze) des künftigen Grundstücks hinreichend bestimmt ist.
2. Die hinreichende Bestimmtheit des künftigen Grundstücks muß sich aus dem die Steuer möglicherweise auslösenden Rechtsvorgang selbst ergeben. Eine Konkretisierung erst in Zukunft durch Vereinbarung der Parteien, durch den Schuldner oder durch einen Dritten ist nicht ausreichend (vgl. Urteil vom II 11/65, BFHE 103, 6, BStBl II 1971, 751).
3. Zu den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 144 BFH/NV 1991 S. 2 Nr. 1 GAAAA-93506
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