Arbeitshilfe - Stand: 07.03.2024

Pflegekind wird bereits ab dem Monat der Geburt und nicht erst ab dem Monat der Haushaltsaufnahme steuerlich berücksichtigt

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Wird ein Pflegekind bereits ab dem Monat der Geburt oder erst ab dem Monat der Haushaltsaufnahme kindergeldrechtlich berücksichtigt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
KAAAJ-44078