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Berufsrecht | Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten - Hinweise für WP/vBP-Praxen (WPK)
Am ist das sog. Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG in Kraft getreten. WP/vBP-Praxen, die Abschlussprüfungen durchführen, müssen ihr vorhandenes Hinweisgebersystem an die weitergehenden Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes anpassen. Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Hintergrund: Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Beschäftigungsgeber mit 50 Beschäftigten und mehr – und damit auch WP/vBP-Praxen ab dieser Größe – insbesondere zur Einrichtung einer internen Meldestelle, wobei diese Aufgabe von einer internen Organisationseinheit oder einem externen Dritten übernommen werden kann.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
Beschäftigungsgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten haben die Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ab dem zu erfüllen. Fü...