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Sozialversicherung | Künstlersozialabgabe im Jahr 2024 (BMAS)
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent betragen. Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 (KSA-VO 2024) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.
Hintergrund: Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehme...