- Sachvortrag des Klägers auf Aufforderung des Gerichts kein Antrag nach § 68 FGO - Keine Klageänderung gem. § 68 FGO nach einem die Hauptsache des Klageverfahrens materiell erledigenden Änderungsbescheid
Leitsatz
1. Ergeht während eines Klageverfahrens ein die Hauptsache dieses Verfahrens materiell erledigender Änderungsbescheid, der mit Einspruch angefochten wird, so kann das FG nicht deshalb, weil der Kläger auf Aufforderung des Berichterstatters Ausführungen zu Rechtsbehauptungen macht, die vom Kläger im Einspruchsverfahren vorgetragen werden, dieses Verhalten als Antrag nach § 68 FGO würdigen.
2. § 68 FGO ist nicht mehr anwendbar, wenn ein die Hauptsache des Klageverfahrens materiell erledigender Änderungsbescheid ergeht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 102 MAAAA-93488
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