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Gewerbesteuer | Erweiterte Gewerbeertragskürzung bei umgekehrter BAS (FG)
Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Verwaltung oder Nutzung des eigenen Grundbesitzes die Grenzen der Gewerblichkeit überschreitet. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Grundstücksunternehmen infolge einer Betriebsaufspaltung als Besitzunternehmen (originär) gewerbliche Einkünfte erzielt (; Revision anhängig, BFH-Az. III R 13/23).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Klägerin zur Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG berechtigt ist (Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag für 2015 v. ). Klägerin ist die A Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH. An ihrem Stammkapital waren im Streitjahr 2015 bis zum zu 47,62% F und zu 52,38% die Beteiligungsgesellsch...