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NWB Sanieren Nr. 7 vom Seite 196

Sanierungs- und Finanzierungsmaßnahmen in Fortbestehensprognosen

Anforderungen auf der Grundlage der aktuellen BGH-Rechtsprechung

Karl Sikora

Die Fortbestehensprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung (§ 19 InsO) fällt typischerweise nur dann positiv aus, wenn Sanierungs- und Finanzierungsmaßnahmen eingeplant werden. Inwieweit derartige Maßnahmen konkret berücksichtigt werden können, ist jedoch seit Langem umstritten. So stehen auf der einen Seite jene Stimmen, die im Streben nach größtmöglicher „Prognosesicherheit“ für strenge Anforderungen insbesondere in Form eines Rechtsverbindlichkeitserfordernisses bei Drittbeiträgen plädieren, während auf der anderen Seite in einem deutlich sanierungsfreundlicheren Sinne schon alle überwiegend wahrscheinlichen Maßnahmen für berücksichtigungsfähig gehalten werden. In diesem Streit hat vor rund zwei Jahren in der Air-Berlin-Entscheidung erstmals auch der BGH Stellung genommen und sich im Grundsatz der liberaleren Linie angeschlossen, diese allerdings jedenfalls für Gesellschafterleistungen gleichzeitig wiederum deutlich eingeschränkt. Für die Praxis ergibt sich daraus eine schwierige Gemengelage, die durch die mit der Fortbestehensprognose verbundenen beträchtlichen Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken weiter an Brisanz gewinnt. Der folgende Beitrag greift di...