Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 14/87 BStBl 1990 II S. 993

Gesetze: KiStG Hmb § 1KiStG Hmb § 2 Abs. 1KiStG Hmb § 3 Abs. 1 Buchst. aKiStG Hmb § 11 Abs. 2 und 3EStG § 2 Abs. 1EStG § 19EStG § 38EStG § 39bEStG § 40EStG § 40aEStG § 40bEStG § 41EStG § 41aEStG § 42aEStG § 42dAO 1977 § 38AO 1977 § 88AO 1977 § 193 Abs. 2 Nr. 1FGO § 57 Nr. 4FGO § 76FGO § 96

Zulässigkeit der Erhebung pauschaler Lohnkirchensteuer; zur Rechtsnatur der pauschalen Lohnsteuer

Leitsatz

1. Die pauschale Lohnsteuer ist nur insoweit eine "Unternehmenssteuer", als sie aus Praktikabilitätsgründen in verfahrensrechtlich-technischer Hinsicht vom Arbeitgeber erhoben wird und der Arbeitgeber formell gesehen alleiniger Steuerschuldner ist. Materiell-rechtlich gesehen handelt es sich um eine Steuer, die dadurch entsteht, daß der Arbeitnehmer eine nichtselbständige Arbeit mit Einkunftserzielungsabsicht ausübt und damit einen Besteuerungstatbestand i.S. des § 38 AO 1977 verwirklicht.

2. Nach § 2 Abs. 1 KiStG Hmb ist die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in einer steuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft unabdingbare Tatbestandsvoraussetzung für die Erhebung der evangelischen und/oder römisch-katholischen pauschalen Lohnkirchensteuer. Die Erhebung ist dann nicht gestattet, wenn der betroffene Arbeitnehmer nachgewiesenermaßen keiner kirchensteuererhebungsberechtigten Körperschaft angehört. Der Nachweis ist vom Arbeitgeber zu führen.

3. Der Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer zieht auch die Pauschalierung der Lohnkirchensteuer nach sich, wenn der Arbeitgeber nicht nachweist, daß der oder die betroffenen Arbeitnehmer keine Kirchenmitglieder sind.

4. Die Aufteilung der pauschalen Lohnkirchensteuer in evangelische und römisch-katholische ist durch Schätzung vorzunehmen. Solange der Arbeitgeber keinen anderen Nachweis führt, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Aufteilung der Schlüssel zugrunde gelegt wird, auf den die kirchensteuererhebungsberechtigten Körperschaften sich untereinander geeinigt haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 993
BFH/NV 1990 S. 20 Nr. 3
YAAAA-93484

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen